Vertragsrecht – Ihr Anwalt in Hamburg

Vertragsrecht betrifft jeden!

Haben Sie sich schon mal vor Augen geführt, wie viele Verträge Sie im Laufe Ihres Lebens eingehen? Egal, ob beim privaten Online-Shopping, einer Reisebuchung oder einem beruflichen Arbeitsvertrag – immer steht eine Vertragsvereinbarung dahinter. Viele werden nicht einmal schriftlich geschlossen, wie beispielsweise bei einem normalen Einkauf. Aber so einfach das klingt, wenn ein Problem über den Umfang eines Vertrages auftaucht, dann wird es schnell sehr kompliziert. Lassen Sie sich beraten.

Das Vertragsrecht regelt Probleme, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung eines Vertrages entstehen können. Gängige Vertragsarten sind Mietverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Dienstverträge, Franchisevereinbarungen und Arbeitsverträge. Das Problem: Viele Verträge lassen sich über den tatsächlichen Vertragsinhalt ganz unterschiedlich lesen und interpretieren. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg unterstützt Sie schon bei der Ausarbeitung Ihrer Verträge, um im Vorfeld Konflikte zu vermeiden. Mein Ziel ist es, dass Sie bei dem Aufsetzen von Verträgen eindeutige und unmissverständliche Regelungen aufnehmen, um mögliche Streitpunkte auszuschließen. Meine Leistungen als Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus Hamburg reichen von der Gestaltung von standardmäßig verwendbaren Verträgen (zum Beispiel AGB) bis zu maßgeschneiderten, hochkomplexen Vertragswerken. Denn oft tauchen Probleme auf, da Verträge unklar, nicht umfassend oder in Teilbereichen gar nicht formuliert wurden. Als Anwalt meiner Kanzlei in Hamburg bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Sie und berate Sie gerne.

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Warum ein Anwalt für Vertragsrecht für Sie wichtig ist

Wussten Sie, dass bei wirtschaftlich wichtigen oder großen Verträgen die Kosten der anwaltlichen Unterstützung bei der Vertragsgestaltung häufig deutlich geringer sind als ein eventuell später auftretender Rechtsstreit?

Als Ihr Anwalt für Vertragsrecht aus Hamburg können wir gemeinsam die für Sie passgenauen Verträge ausarbeiten, die 100% Ihren Wünschen entsprechen, aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Möchten Sie einen Vertrag gestalten? Möchten Sie einen Vertrag überprüfen lassen? Dann prüft meine Anwaltskanzlei in Hamburg das vorliegende Vertragswerk auf mögliche Fallstricke oder Komplikationen. Gerne berate ich Sie als Rechtsanwalt auch bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge.

Aber auch im Streitfall ist meine Kanzlei für Vertragsrecht in Hamburg an Ihrer Seite: Ich bin Spezialist bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder Schadensersatzansprüchen und bei der Abwehr von Forderungen. Als Ihr Anwalt für Vertragsrecht vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich, aber auch bei Auseinandersetzungen mit ihren Kunden, Lieferanten oder Vertriebspartnern vor Gericht. Gerne übernehme ich Einzelmandate, ich biete meinen Service aber auch als langfristiger Partner für Ihr Unternehmen an.

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Themen im Vertragsrecht

Arbeitsverträge

Die meisten Menschen werden im Laufe ihres Lebens einmal mit Arbeitsverträgen konfrontiert sein. Entweder als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber. Für beide Seiten stellen sich eine ganze Reihe wichtiger Fragen, die ich als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Hamburg gerne detailliert beantworte.

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Gemäß deutschem Recht bezeichnet ein Arbeitsvertrag einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern zur Schaffung eines Arbeitsverhältnisses. Die beiden Vertragsparteien werden als Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezeichnet.

Im Vertrag selbst werden eine ganze Reihe von Rechten und Pflichten für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer definiert. Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht meiner Kanzlei in Hamburg kann Sie dabei auf mögliche Fallstricke aufmerksam machen und Sie juristisch absichern.

Bauvertrag

Der lang ersehnte Traum vom Eigenheim steht vor der Tür? Die Chancen liegen hoch, dass damit ein Bauvertrag einhergeht. Damit Sie von Beginn an rechtlich abgesichert sind, helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Vertragsrecht meiner Kanzlei in Hamburg.

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Der Bauvertrag ist seit dem 1. Januar 2018 eine gesetzlich standardisierte, besondere Form des Werkvertrags nach deutschem Schuldrecht. Gegenstand eines Bauvertrages ist die Herstellung (Neubau), die Wiederherstellung (Reparatur), der Abbruch (Abriss oder Demontage) oder die Neustrukturierung eines Gebäudes, einer Außenanlage oder eines Teils davon (z. B. Maurer-, Maler-, Sanitär-, Elektro-, Heizungsinstallationen) zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer.

Zwar kann ein solcher Vertrag auch mündlich geschlossen werden, jedoch rate ich sehr dazu, einen schriftlichen Bauvertrag mit der Hilfe eines Rechtsanwalts für Vertragsrecht aufzusetzen. Denn Verträge sind zum Vertragen da.

Darlehensvertrag

Das sogenannte Darlehen ist gesetzlich in den §§ 488 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgeschrieben. Haben zwei Parteien einen Darlehensvertrag geschlossen, verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist dagegen nach einer im Vertrag bestimmten Frist verpflichtet, seine Schulden wieder zurückzuzahlen. Wussten Sie, dass man auch bei privaten Darlehen, einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht zur Beratung hinzuziehen sollte?

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Damit von Anfang an für Darlehensgeber und Darlehensnehmer die Bedingungen klar geregelt sind und Missverständnisse vermieden werden, sollten Sie immer einen Anwalt für Vertragsrecht über die Verträge schauen lassen. So werden unschöne Konflikte vermieden. Aber auch wenn der Vertrag schon abgeschlossen wurde und Sie sich unsicher sind, ob er tatsächlich in seiner Form Gültigkeit hat, vertreten wir Sie in unserer Kanzlei für Vertragsrecht in Hamburg gerne!

Erstellen und Prüfen von AGB

Sie haben einen Onlineshop eröffnet und wollen von Beginn an juristisch abgesichert sein? Die Vermeidung von potenziellen Abmahnungen wegen fehlerhafter AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist Ihnen wichtig? Dann wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht einer Kanzlei in Hamburg!

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Fehlerhafte oder unvollständige AGB stellen eine lukrative Quelle für Abmahnungen dar. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht will ich Sie davor bewahren. Mit meiner Hilfe erstellen Sie gänzlich neue oder prüfen bereits vorhandene AGB auf ihren juristischen Gehalt. Ich sorge für eine optimale rechtliche Absicherung, die unangenehme Überraschungen verhindert. Selbstverständlich werde ich individuell auf Ihre persönliche Situation eingehen und maßgeschneiderte Lösungen finden. Kontaktieren Sie mich noch heute!

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Gesellschaftsverträge

Wer eine Gesellschaft gründet oder führt, bedarf rechtlich korrekt ausgearbeiteter Gesellschaftsverträge. Ohne juristisches Fachwissen können bei der Gestaltung solcher Gesellschaftsverträge vermeidbare Fehler passieren. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Hamburg bin ich darauf spezialisiert, Sie bei allen Fragen rund um die Ausarbeitung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen zu unterstützen. Ich weiß genau, welche rechtlichen Anforderungen an die Inhalte eines Gesellschaftsvertrages gestellt werden und wie sich diese am besten erfüllen lassen. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob ich Sie bei der Erstellung neuer, der Änderung bestehender oder der Überprüfung bereits vorhandener Gesellschaftsverträge unterstütze.

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Der Gesetzgeber gibt klare Regeln zu den Inhalten eines Gesellschaftsvertrages vor. Diese hängen maßgeblich von der gewählten Gesellschaftsform ab. Bei einer GmbH sind andere Regelungen zu beachten als bei einer GbR, KG oder OHG. Doch auch abseits gesetzlicher Vorgaben ist es sinnvoll, relevante Punkte mit in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Darunter fallen Aspekte wie konkrete Bestimmungen über die Unternehmensstruktur, dessen Sitz sowie Geschäftsführung und deren Vertretung. Auch Fragen über die Gewinn- und Verlustbeteiligung der jeweiligen Gesellschafter oder die Nachfolgeregelungen im Falle des Todes eines Gesellschafters können vom Gesellschaftsvertrag abgedeckt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Regelungen in Ihrem Vertragswerk festgehalten werden sollen, ist es sehr sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.

GmbH-Satzung

Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, benötigen Sie als Grundlage dafür eine zugehörige Satzung, auch Gesellschaftsvertrag genannt. Für die Erstellung dieser Vertragswerke wurden vom Gesetzgeber klare Vorgaben geschaffen, die sich in Abhängigkeit der gewählten Rechtsform voneinander unterscheiden können. Als Profi für Vertragsrecht bin ich darauf geschult, die komplexen Feinheiten des Vertragsrechts genau zu kennen und in der Praxis für Sie umzusetzen. Das bedeutet, dass ich Sie umfassend bei der Erstellung, Änderung oder Überprüfung von GmbH-Satzungen beraten kann, damit am Ende ein juristisch wasserdichtes Vertragswerk steht.

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Mit der Satzung und der Anmeldung bzw. Eintragung im Handelsregister erhält eine GmbH ihre rechtliche Gültigkeit. Gleichzeitig wird damit für alle beteiligten Gesellschafter eine Absicherung geschaffen, die zur Beilegung von Streitfragen genutzt werden kann. Klare Regelungen innerhalb einer Satzung sorgen dafür, dass alle Teilhabenden genau um ihre Rechten und Pflichten Bescheid wissen. Ebenso werden in einer Satzung Regelungen zum Zweck des Unternehmens, dessen Sitz sowie Fragen zur Geschäftsführertätigkeit und Vertretungsrechte abgeklärt. Doch auch Vorgaben zur Gewinnausschüttung an die beteiligten Gesellschafter oder die Übernahme von Unternehmensverlusten sind idealerweise in einer Satzung umfassend geregelt. Als Rechtsanwalt verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Gestaltung von GmbH-Satzungen und kann Ihnen umfassende Erklärungen zu allen aufkommenden Fragen bieten. Ich achte darauf, dass keine relevanten Punkte übersehen werden und die Satzung Ihrer GmbH keine rechtlichen Fragen offenlässt.

GmbH-Verträge

Sie spielen mit dem Gedanken, eine GmbH zu gründen? Für dieses Vorhaben existieren klare Regelungen des Gesetzgebers, die während des Gründungsprozesses sowie der Unternehmensführung beachtet werden müssen. Die Grundlage einer GmbH stellt ihr zugehöriger Gesellschaftsvertrag dar. Bei der Vertragserstellung treten naturgemäß viele Fragen auf, für deren Beantwortung es juristischer Expertise bedarf. Genau diese finden Sie in meiner Kanzlei in Hamburg. Ich unterstütze Sie sowohl bei der Erstellung neuer GmbH-Verträge als auch der Änderung und Überprüfung bereits bestehender Vertragswerke.

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Es ist wichtig, zu wissen, dass eine GmbH nur mit einer korrekt ausgearbeiteten Satzung oder einem Gesellschaftsvertrag rechtliche Gültigkeit erhält. In diesem Dokument werden unter anderem Regelungen über den Zweck, Namen und Sitz des Unternehmens festgehalten. Ebenfalls bedarf es Vorgaben rund um die Geschäftsführertätigkeit, das in die GmbH eingebrachte Stammkapital sowie dessen Verteilung auf die jeweiligen Gesellschafter. Auch Fragen rund um die Gewinn- oder Verlustbeteiligungen, die Rechte und Pflichten der beteiligten Gesellschafter und etwaige Vertretungs- oder Nachfolgeregelungen werden in einem GmbH-Vertrag festgehalten. Damit bei der Vertragserstellung keine relevanten Punkte übersehen werden, wenden Sie sich am besten frühzeitig an mich als Vertragsrechtsexperten in Hamburg.

Handelsvertretervertrag

Ein Handelsvertretervertrag ist keine einfache Angelegenheit. Die Stellung des Handelsvertreters wird in den Paragrafen 84–92c des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) gesetzlich festgelegt.

Dabei handelt es sich überwiegend um Schutzvorschriften zugunsten des Handelsvertreters, die ihn vor einem Missbrauch der für gewöhnlich wirtschaftlich überlegenen Position eines Unternehmers schützen sollen.

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Um die Einhaltung zu gewährleisten, ist bei der Erstellung die Hilfe eines Rechtsanwalts für Vertragsrecht oft der beste Schritt.

Es existieren eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften, die bei der Erstellung eines Handelsvertretervertrages beachtet werden müssen. Unwirksam ist ein Vertrag, der einer gesetzlichen Regelung zuwiderläuft. Damit es dazu nicht kommt, wird Ihnen ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht unserer Kanzlei in Hamburg gerne bei der Überprüfung des Handelsvertretervertrages behilflich sein.

Angesichts der Fülle der sich stellenden Fragen sowie der überragende Tragweite für die Dauer eines Handelsvertretervertrages bedarf es zwingend einer weitreichenden Vertragsgestaltung. Als Anwalt für Vertragsrecht meiner Kanzlei in Hamburg bin ich für diese Aufgabe optimal vorbereitet.

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Maklervertrag

Beim Maklervertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, mit dem sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision an den Makler verpflichtet. Diese Provision wird dann gezahlt, wenn die Vermittlung eines Vertrages oder der Nachweis der Abschlussmöglichkeit eines Vertrages zustande kommt.

Oft kann es vorkommen, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Uneinigkeit über die Details des Maklervertrages besteht. Um dem vorzubeugen, sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Hamburg. Dieser wird Sie gern beraten.

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Der Maklervertrag gilt in Deutschland als eigenständiger Vertragstyp: Eine Handlungspflicht des Maklers besteht nicht. Sprich, er ist weder den Nachweis noch die Vermittlung eines Vertragsabschlusses schuldig, auch nicht den Versuch dazu. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Vergütung ist jedoch der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder zur Vermittlungstätigkeit sowie der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen der Vermittlungstätigkeit und dem Vertragsabschluss.

Werklohnanspruch

Welcher Unternehmer kennt es nicht: Die vertraglich vereinbarte Werkleistung ist vertragsgerecht erbracht und doch zahlt der Auftraggeber nicht. Die gestellten Abschlagsrechnungen bzw. Schlussrechnungen werden ignoriert, Mahnungen bleiben ohne Folgen, die Abnahme wird mit irrelevanten Argumenten verweigert.

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Der unberechtigte Einbehalt vom Werklohn hat sich zu einer Unsitte entwickelt. Unsere Anwälte für Vertragsrecht beraten Sie gerne zu diesem Thema und helfen Ihnen schnell und kompetent an das Geld aus Ihrem Werkvertrag zu gelangen. Häufig lassen sich Auftraggeber schon durch den Druck einer anwaltlichen Mahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eines Besseren belehren und zur Zahlung bewegen.

Ramin Abedini, Rechtsanwalt in Hamburg
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